Eine weitere größere Ausgabe steht offensichtlich allen privaten Piloten bzw. Flugzeughaltern bevor.
Das LBA beabsichtigt, ab 1.4.2009 für nichtgewerbliche VFR-Auslandsflüge, ab 1.1.2010 für alle Flüge die ELT-Pflicht auf der neuen Frequenz 406 MHz einzuführen. Es sollen auch nur TSO- bzw. ESTO-zertifizierte Geräte zugelassen werden. Damit können personenbezogene Geräte, sog. PLB (Personal Locator Beacon) nicht genutzt werden.
Nachfolgend der Orignalwortlaut der Mail vom LBA:
Sehr geehrter Herr Grieger,
Vielen Dank für Ihre Mail vom 09.02.2009, in der Sie um Informationen zu den geltenden und zukünftigen Regelungen über Notsender (ELT) baten.
Hierzu möchten wir Sie aus gegebenem Anlass wie folgt informieren.
Die deutschen Betriebsvorschriften für die nicht gewerbliche Luftfahrt sehen zurzeit keine spezifische Pflicht für das Mitführen von ELT vor. §19 LuftBO verlangt allgemein das Mitführen von geeigneten Signal- und Rettungsmitteln, ohne hier spezifischer zu werden. Um in Zukunft den Vorgaben des ICAO Annex 6, Part II im Detail zu entsprechen, wird das Luftfahrt-Bundesamt in Abstimmung mit dem BMVBS eine Änderung der 3. DV LuftBO vornehmen. Es ist geplant, diese Durchführungsverordnung zum 1. April in Kraft zu setzen. Hierzu werden wir noch in geeigneter Weise informieren.
In Bezug auf die zukünftige Ausrüstungspflicht mit ELT sind folgende Regelungen in der 3. DV LuftBO vorgesehen:
"§ 16 Notsender
(zu § 22 LuftBO)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1. April 2009 alle Flugzeuge mit mindestens einem Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden kann.
(2) Ab dem 1. Januar 2010 müssen alle Flugzeuge mit mindestens einem Notsender (ELT) nach Absatz 1 ausgerüstet sein.
(3) Flugzeuge, die nach dem 1. April 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen werden, müssen mit einem automatischen Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden kann."
Die geforderten Geräte müssen eine luftfahrttechnische Zulassung haben; also den entsprechenden TSO/ESTO genügen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dirk Sajonz
Luftfahrtvorschriften / Rechtsangelegenheiten der Abteilung T
0531-2355-548
Meine eMail vom 9.2.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich anfragen, in welcher Form auch in Deutschland 406 MHz-ELT für private Flüge zur Pflicht werden.
Da ich in den nächsten Wochen nach Frankreich fliegen möchte, stehe ich jetzt vor der Entscheidung, ein tragbares Gerät zu erwerben, da in Frankfreich die entsprechende ELT-Pflicht bereits besteht und sog. Personal Locator Beacons (PLB) ausdrücklich auch für private Flüge zugelassen sind, wenn sie die im französischen AIC A 10/08 genannten Bedingungen erfüllen.
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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