Rainer Grieger

...nur Fliegen ist schöner

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ELT-Pflicht in Deutschland ab 1.9.2009

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Das Luftfahrtbundesamt hat mitgeteilt, dass am 1. April 2009 die 3. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (3. DV LuftBO) in Kraft getreten ist. Darin ist u. a. geregelt, dass

1. ab dem 1.9.2009 die Ausrüstung mit luftfahrtzugelassenen ELT für Auslandsflüge Pflicht ist,

2. ab dem 1.1.2010 diese Ausrüstungspflicht auch für Inlandsflüge gilt.

Luftsportgeräte, Motorsegler und Segelflugzeuge sind von dieser Regelung   n i c h t   betroffen.

Nachfolgend der für die ELT-Pflicht relevante Paragraf:

 § 16

Notsender
(zu § 22 LuftBO)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1. Oktober 2009 alle Flugzeuge mit mindestens
einem Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden
kann.
(2) Ab dem 1. Januar 2010 müssen alle Flugzeuge mit mindestens einem Notsender (ELT)
nach Absatz 1 ausgerüstet sein.
(3) Flugzeuge, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen werden,
müssen mit einem automatischen Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und
406 Megahertz senden kann.

Hier können Sie sich die gesamte Vorschrift herunterladen. Die Vorschrift wird ab 23.4.2009 in den NfL veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 17. April 2009 um 21:09 Uhr